Die Beiräte

1.    Der Verein hat einen oder mehrere Beiräte. Die konkrete Einrichtung, Zahl und den Umfang bestimmt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Die Beiräte werden vom Vorstand für zwei Jahre gewählt. Beirat kann auch werden, wer nicht Mitglied des Vereins ist.

2.    Aufgabe eines Beirates ist die Beratung und geistige Unterstützung des Vereins.

a) Finanzbeirat

1.    Aufgabe des Finanzbeirats ist die Prüfung und Beschlussfassung zu Anträgen von Mitgliedern/Erziehungsberechtigten bezüglich Gebühren im Zusammenhang mit Leistungen des Vereins.

2.    Der Finanzbeirat besteht aus einem Mitglied des Vorstands, zwei Mitgliedern des Elternbeirats und zwei ordentlichen Mitgliedern des Vereins. Die letztgenannten Mitglieder des Vereins werden von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt.

b) Schulbeirat

1.    Aufgabe des Schulbeirats ist die Verabschiedung pädagogischer Konzepte, die Festlegung von strukturellen Konzepten (Schulprofil), die Mitwirkung bei der Entlassung von Lehrkräften und Pädagogischen Assistenten sowie Schülerinnen und Schülern und die Klärung von strittigen Themen im Schulalltag mit grundsätzlicher Bedeutung.

2.    Der Schulbeirat besteht aus der Schulleitung oder deren Stellvertretung, zwei Vertreterinnen/Vertretern der Lehrkräfte, zwei Elternbeiratsmitgliedern, zwei Mitgliedern des Vorstands bzw. einem Vertreter des Vorstands und einem Mitglied des Aufsichtsrats, sofern der Vorstand eine juristische Person ist.

c) Kindergartenbeirat

1.    Aufgabe des Kindergartenbeirats ist die Verabschiedung pädagogischer Konzepte, die Festlegung von strukturellen Konzepten (Kindergartenprofil), die Mitwirkung bei der Entlassung von Erziehungspersonal sowie von Kindergartenkindern und die Klärung von strittigen Themen im Kindergartenalltag mit grundsätzlicher Bedeutung.

2.    Der Kindergartenbeirat besteht aus der Kindergartenleitung oder deren Stellvertretung, zwei Vertreterinnen/Vertretern des Kindergartenpersonals, zwei Elternbeiratsmitgliedern, zwei Mitgliedern des Vorstands bzw. einem Vertreter des Vorstands und einem Mitglied des Aufsichtsrats, sofern der Vorstand eine juristische Person ist.

Veranstaltungskalender

Mai - 2012
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